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5. Januar 2004

Eichenzeller Pfarrer nahm mutmaßlichen Mörder einer alten Dame bei sich auf - wenn der Täter ihm gebeichtet haben sollte, muß der Priester dies nicht offenbaren.

Klaus Frischkorn, bis Sommer 2002 der katholische Pfarrer von St. Peter und Paul in Eichenzell im Landkreis Fulda, muss möglicherweise wegen Strafvereitelung vor Gericht. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat sich Pfarrer Frischkorn auf Bitten von Fuldas Bischof Heinz-Josef Algermissen im letzten September in seiner jetzigen Pfarrei in Kassel beurlauben lassen. Grund, so das Bistum in einer Mitteilung an die Pfarrei Eichenzell, die gestern in den Gottesdiensten verlesen wurde: Frischkorn hatte einen Mann, der einer Straftat bezichtigt wird, in seinem Pfarrhaus aufgenommen. Offensichtlich handelt es sich dabei um einen der beiden mutmaßlichen Mörder einer 89jährigen Frau. Im Februar soll der Prozess beginnen – und Pfarrer Frischkorn muss möglicherweise in der Verhandlung als Zeuge aussagen. Christoph Käppeler über die Zwickmühle für einen Priester, dem sich ein Verbrecher anvertraut:

Beitrag von Christoph Käppeler im “hr4-Osthessen-Journal” am 5. Januar 2004

Beitrag als mp3-Datei

Im letzten Mai vermeldete die osthessische Polizei einen großen Erfolg: Sie hatte zwei Männer verhaftet, 37 und 44 Jahre alt, die vier Jahre vorher eine 89jährige Frau in ihrem Haus in Fulda ermordet haben sollen. Sie war brutal mißhandelt worden; lag schwer verletzt in ihrer Wohnung und starb erst nach einem tagelangen, qualvollen Todeskampf. Die Täter hatten die Telefonleitung zerschnitten – so konnte sie keine Hilfe rufen. Im Februar soll den beiden der Prozess gemacht werden. Einer der beiden, wie jetzt herauskam, war offenbar nach der Tat bei Pfarrer Klaus Frischkorn in Eichenzell gewesen. Und der hatte ihn in sein Pfarrhaus aufgenommen, sagt das Bistum. Harry Wilke, Sprecher der Staatsanwaltschaft Fulda:

 („Aufgrund der neuerlichen...strafbar gemacht haben könnte“)

Wenn ein Verbrecher einem Priester seine Tat beichtet, braucht der Geistliche das nicht zu melden – er darf es gar nicht, zitiert Winfried Abel, Pfarrer von Sankt Andreas in Fulda, aus dem Kirchenrecht:

(„Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich..zu verraten“)

So wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Journalisten dürfen Priester die Aussage verweigern, so Staatsanwalt Wilke,

(„Grundsätzlich...grundsätzlich dieses Zeugnisverweigerungsrecht“)

Pfarrer Abel war 17 Jahre lang Gefängnisseelsorger und hat mit vielen Gefangenen zu tun gehabt, die sich bei ihm ausgesprochen haben.

(„Meistens bin ich...Gegenwart Gottes zu bereinigen“)

Ein Gefangener hat ihm mal sein Ausbruchswerkzeug gezeigt – er hat ihn nicht verraten. Der Ausbruch gelang im übrigen sowieso nicht.

Wenn jetzt ein Räuber oder Mörder zu ihm ins Pfarrbüro käme und beichtete?

 („In so einem Fall... bewegen, sich zu stellen“)

Auch Staatsanwalt Wilke steht zum Beichtgeheimns:

(„Es geht aber nicht so weit, dass ein Pfarrer Straftäter verstecken darf.“)

Da sieht auch Pfarrer Abel eine Grenze:

(„Der Priester... Vertuschung... zu verstecken“)

Der beurlaubte Pfarrer, schreibt das Bistum Fulda, macht derzeit eine Therapie. Einen vergleichbaren Fall hat es, so die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn heute, noch nicht gegeben.

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© 2004 Christoph Käppeler

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