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Mord oder Tötung auf Verlangen?

8. Oktober 2003

Der “Kannibale von Rotenburg” kommt wegen Mordes vor Gericht. Sein Anwalt plädiert auf “Tötung auf Verlangen”.

Dem mutmaßlichen Kannibalen aus Rotenburg wird wegen Mordes der Prozess gemacht. Das Landgericht Kassel hat heute mitgeteilt, es habe die Anklage der Staatsanwaltschaft angenommen. Der Computerfachmann aus Rotenburg hatte gestanden, einen 42 Jahre alten Berliner im März 2001 angeblich mit dessen Einverständnis vor laufender Kamera getötet und Leichenteile gegessen zu haben. Da Kannibalismus in Deutschland kein Straftatbestand ist, war lange Zeit unklar, ob der mutmaßliche Kannibale wegen Mordes oder lediglich wegen Tötung auf Verlangen verfolgt wird. Christoph Käppeler hat heute Reaktionen aus Rotenburg zusammengetragen:

Beitrag von Christoph Käppeler im “hr4-Osthessen-Journal” am 8. Oktober 2003

Beitrag als mp3-Datei

Armin Meiwes aus Rotenburg-Wüstefeld muss sich jetzt wegen Mordes vor Gericht verantworten. Die Rotenburger nehmen es unterschiedlich auf:

Umfrage

Der Angeklagte selbst und sein Anwalt sehen in dem, was da vor über 2 Jahren im Haus von Armin Meiwes passiert ist, keinen Mord, sondern „Tötung auf Verlangen“. Rechtsanwalt Harald Ermel aus Rotenburg

(„Denn Tötung auf Verlangen liegt...so sehen“)

Dennoch aber sieht Anwalt Ermel in der Mordanklage jetzt keine Niederlage für sich und seinen Mandanten. Schließlich habe die Staatsanwaltschaft zwei Mordmerkmale in die Anklage hineingeschrieben: „Befriedigung des Geschlechtstriebes“ und „Störung der Totenruhe“.

(„Das zweite...zum Zuge gekommen ist“)

Außerdem weist der Anwalt darauf hin, dass auch das Oberlandesgericht Frankfurt am 27. Juli den Haftbefehl gegen den sogenannten „Kannibalen von Rotenburg“ zwar verlängert hat, aber: Ausdrücklich nicht wegen Mordes, sondern nur wegen Totschlages. Das heißt natürlich nicht, dass er damit entlastet ist. DieVerhandlung vor dem Landgericht Kassel muss erbringen, ob die Staatsanwaltschaft damit durchkommt, Armin Meiwes wegen Mordes verurteilen zu lassen; oder ob die Verteidigung es schafft, ihn „nur“ wegen „Tötung auf Verlangen“ ins Gefängnis gehen zu lassen. Darauf steht eine viel geringere Strafe von nur wenigen Jahren Gefängnis. In den letzten Tagen hat Harald Ermel seinen Mandanten nicht im Gefängnis besucht, aber er weiss:

(„Herr Meiwes ist durchaus gelassen...“)

Morgen wird Harald Ermel seinen Mandanten wieder im Gefängnis in Kassel-Wehlheiden besuchen. Der Prozeß soll am 3. Dezember in Kassel beginnen; geplant sind erstmal Termine bis Ende Januar 2004.

9. Januar 2003. Tötung auf Verlangen oder Mord? Im Rotenburger Kannibalismus-Fall gibt es bisher keine Hinweise auf weitere Opfer des 41jährigen Beschuldigten.

17. Dezember 2002. “Er hat sich jenseits von Gut und Böse gestellt”. Die Wüstefelder versuchen damit zurechtzukommen, dass in ihrem kleinen Ort ein Kannibale gelebt hat -und wollen mit ihm nichts mehr zu tun haben.

13. Dezember 2002. “Er war eigentlich ein fröhlicher Mensch”.Bekannte des “Kannibalen von Rotenburg” erinnern sich.

12. Dezember 2002. Hat Hannibal Lecter die Schwelle gesenkt? Nach der Verhaftung des Kannibalen aus Rotenburg-Wüstefeld sind die Lokalpolitiker fassungslos; Psychologen versuchen, die Tat zu verstehen.

12. Dezember 2002. “Es wird Zeit brauchen, das zu verarbeiten”. Ein sachlicher Staatsanwalt; ein schockierter Polizist, erschrockene Bürger: Nach der Verhaftung des “Kannibalen von Rotenburg”.

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© 2003 Christoph Käppeler

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