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Ein typischer Minijob-Beruf: Putzfrau. Zwei Fuldaer Reinigungsfirmen wollen ihren Minijob-Beschäftigten aber nicht den vollen Lohn auszahlen. Der “Universal-Reinigungsdienst” in Fulda legt seinen geringfügig Beschäftigten eine Erklärung zum Unterschreiben vor: Entweder sind sie bereit, die 2 Prozent Pauschalsteuer selber zu bezahlen, oder sie müssen ihre Lohnsteuerkarte abgeben, und ihnen wird je nach Klasse der Lohn abgezogen. Bei der Firma Leutke bekamen die Mitarbeiter schlichtweg mitgeteilt, dass die Firma die Pauschalsteuer aus „Kostengründen“ nicht mitvollzieht. „Abzocke“ sagt Ralf Helwerth, Bezirkssekretär der Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt B.A.U. in Alsfeld:
(“Leutke ist ja ganz dreist...Steuerklasse 6...50 Prozent ihes Lohnes”)
Die sie erst am Jahresende wiederbekämen – zu spät für viele Familien, die dringend auf den Zuverdienst der Frau angewiesen sind. Lothar Wassmann, Lohn- und Finanzbuchhalter bei Leutke:
(„Ich mache der Gewerkschaft keinen Vorwurf....Steuer abzuwälzen“)
Bei Leutke arbeiten 400 von 700 Mitarbeitern in Minijobs. Ralf Helwerth von der Gewerkschaft:
(“Minijobs kommt nicht von der Gewerkschaft...jetzt beschweren sie sich...”)
Detlef Stange, der Geschäftsführer der hessischen Innung des Gebäudereinigerhandwerks, sagt, dass im Rhein-Main-Gebiet mehr als 50 Prozent der Reinigungsbetriebe die 2 Prozent Steuer auf ihre Mitarbeiter abwälzen – denn dort sei der Preiskampf so „mörderisch“. Ab 1. Juli gibt es im Gebäudereinigerhandwerk 3 Prozent mehr Lohn. Lothar Wassmann von der Firma Leutke:
(„Die müssen wir auch über die Kunden....auch wieder herauszuholen“)
Die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft bestätigt, dass die Firmen legal handeln: Zwar muss der Arbeitgeber die Pauschalsteuer an die Minijobzentrale überweisen. Aber das Gesetz erlaubt es ihm, sie den Arbeitnehmern wieder abzuziehen. Dazu braucht er nicht einmal das Einverständnis des Beschäftigten. Anders ist es mit den 23 Prozent für Renten- und Krankenversicherung – die MUSS der Arbeitgeber bezahlen – wälzte er sie ab, verstieße er gegen das Gesetz.
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© 2003 Christoph Käppeler