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28. Februar 2002

“...kann man mit Geld nicht wiedergutmachen” - Elternpaar bekommt über vier Jahre später 250.000 € Schadenersatz nach schweren Fehlern bei Geburt im Geburtshaus Fulda.

Vor dem Landgericht Fulda wurde heute über einen langandauernden Streit zwischen einem Elternpaar aus Hauneck und dem Geburtshaus in Fulda verhandelt. Die Frau hatte dort vor knapp fünf Jahren ihre Tochter Melina zur Welt gebracht. Das Kind war schwerbehindert. Die Eltern werfen dem Geburtshaus vor, dass ihr Kind durch Fehler der Hebammen nach einer „Bilderbuchschwangerschaft“ einen schweren Sauerstoffmangel erlitten habe und sie die Mutter erst viel zu spät in eine Klinik verlegt hätten. Sie verlangten Schadenersatz. Das Geburtshaus wies die Vorwürfe zurück. Vor etwa vier Jahren legten die Eltern Klage ein – erst jetzt lag nach langem Hin und Her ein Gutachten vor – und schließlich endete das Verfahren mit einem Vergleich.

Beitrag von Christoph Käppeler im “hr4-Osthessen- Journal” am 28. Februar 2002

Beitrag als mp3-Datei

Das Gutachten – einschließlich dreier Ergänzungsgutachten – ist eindeutig: Weil die Hebammen im Geburtshaus Fulda bei ihrer Geburt Fehler gemacht hatten, ist Melina, die Tochter von Tanja Samland, schwer behindert:

(„Es war so, daß wir Vorgespräche hatten...obwohl ich dies wollte“)

Daß die Hebammen zu spät den Notarzt riefen, stellt auch das Gutachten laut Richter Martin Geffert fest. Das Kind wurde nicht sofort mit Sauerstoff behandelt, was auch die Hebammen hätten tun können. Auch im Gutachten einer Hebamme steht, daß eine effektive Beatmung geboten gewesen wäre und die Zeit, bis die Kinderklinik benachrichtigt wurde, zu lange dauerte und nicht sinnvoll genutzt wurde.

250.000 € Schadensersatz – darauf einigten sich heute die Eltern von Melina und die beiden beklagten Hebammen und das Geburtshaus Fulda. Wenn keiner mehr Einspruch einlegt, zahlt deren Haftpflichtversicherung den Eltern diese Summe. Tanja und ihr Mann Werner Samland:

(„Das, was Melina angetan worden ist...aufhört“)

(„Also, eine Genugtuung ist...“)

Tanja Samland hat die rothaarige Melina auf dem Arm:

(„Melina ist halt...Pflegekind rund um die Uhr“)

Insgesamt 392 Frauen haben bislang im „Geburtshaus und Familienzentrum Fulda“ ihr Kind geboren. Tatjana Masché vom Vorstand des Trägervereins nach der Einigung vor Gericht:

(„Zunächst noch einmal, daß wir...nicht kalkulierbar“)

Auch die eine der beiden Hebammen, die beklagt waren, sagt, daß sie sich nicht schuldig fühle. Aber es täte ihr sehr leid – und im Rückblick, meint sie, hätte sie auf die Beatmung einen größeren Schwerpunkt legen müssen.

250.000 € - das Oberlandesgericht Hamm hat in diesem Jahr in einem ähnlichen Fall – nur waren hier die Behandlungsfehler in einem Krankenhaus passiert – dem geschädigten Kind sogar 500.000 € zugesprochen. Aber: Melinas Eltern ließen sich heute auf den Vergleich ein. Wie sollten sie etwa sonst das notwendige Therapiezimmer für Melina einrichten, das alleine 20.000 € kosten wird?

 

17. Juli 1998 "...ansonsten hätte ich mich nie für dieses Geburtshaus entschieden!" Elternpaar aus Hauneck klagt gegen das Geburtshaus Fulda, weil es die Behinderung seiner Tochter auf zu späte ärztliche Hilfe bei der Geburt urückführt.

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© 2002 Christoph Käppeler

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