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250.000 ? nach Geburtshausfehler

25. April 2002

Eltern von Melina, die nach Fehlern der Hebammen im Geburtshaus Fulda schwer behindert zur Welt kam, widerriefen Vergleich - der Richter sprach ihnen im Urteil aber die gleiche Summe zu, obwohl bei schweren Fehlern in Krankenhäusern viel höhere Schadensersatzsummen gezahlt wurden - auch in Osthessen.

Das Geburtshaus in Fulda muß einem Elternpaar aus Hauneck 250.000 € Schadenersatz bezahlen. Das hat heute die Zivilkammer des Landgerichtes Fulda entschieden, nachdem die Eltern einen Vergleich widerrufen hatten. Ihre Tochter war in dem Geburtshaus schwer behindert zur Welt gekommen.

Eigentlich hatten sich die Eltern der fünf Jahre alten Melina und das Geburtshaus Fulda Ende Februar auf einen Vergleich geeinigt – danach sollte das Geburtshaus Fulda den Eltern 250.000 € bezahlen. Nachdem die Eltern und ihr Anwalt sich noch einmal genau beraten hatten, widerriefen sie den Vergleich: Eine Viertelmillion Euro erschien ihnen bei genauerer Überlegung viel zu wenig, um alle Kosten abzudecken, die sie mit ihrer schwer behinderten Tochter in Zukunft noch haben werden.

Wegen des Widerrufs mußte der Zivilrichter heute ein Urteil fällen: Und darin spricht er den Eltern genau die Summe zu, 250.000 Euro, auf die sie sich auch im Vergleich geeinigt hatten. Allerdings verzichten die Eltern danach nicht, wie es nach dem Vergleich gewesen wäre, auf alle künftigen Ansprüche.

Ein gerichtliches Gutachten hatte ergeben, daß die Hebammen im Geburtshaus Fulda bei der Geburt des Kindes Fehler gemacht hatten, die dazu führten, daß Melina schwer behindert zur Welt kam. So hatten die Hebammen zu spät den Notarzt gerufen; und das Kind war nicht sofort mit Sauerstoff behandelt worden

Der Vorstand des Trägervereins des Geburtshauses hat den Fall bedauert – allerdings darauf verwiesen, daß überall, wo Menschen arbeiten, also auch in Krankenhäusern, solche Fehler vorkämen. So hat in einem ähnlichen Fall (der sich aber an einem Krankenhaus zutrug) das Oberlandesgericht in Hamm eine halbe Million Euro Schadenersatz zugesprochen. Und nachdem an einem Krankenhaus in Osthessen durch ärztliche Fehler bei der Geburt ein Kind behindert zur Welt kam, hatte sich die Klinik außergerichtlich mit den Eltern sogar auf 1,5 Millionen De-Mark (ca. 750.000 €) Schadensersatz geeinigt.

Die Eltern von Melina überlegen nach dem heutigen Urteil, ob sie Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt einlegen sollen, um eine höhere Summe zu bekommen. Nachteil: Dadurch zieht sich das Verfahren mindestens um ein weiteres Jahr in die Länge – und die Eltern müßten noch einmal länger darauf warten, bis sie endlich die hohen Kosten ersetzt bekommen, die sie in den letzten Jahren hatten.

28. Februar 2002. “Das, was man Melina angetan hat”...“...kann man mit Geld nicht wiedergutmachen” - Elternpaar bekommt über vier Jahre später 250.000 € Schadenersatz nach schweren Fehlern bei Geburt im Geburtshaus Fulda.

17. Juli 1998 "...ansonsten hätte ich mich nie für dieses Geburtshaus entschieden!" Elternpaar aus Hauneck klagt gegen das Geburtshaus Fulda, weil es die Behinderung seiner Tochter auf zu späte ärztliche Hilfe bei der Geburt urückführt.

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